Fahrzeugähnliche Gegenstände

Veloparking
Die Fahrräder sind bei den Velounterständen abzustellen. Die Schule übernimmt keine Haftung für entstandene Schäden. Es ist vernünftig, wenn Schüler/innen vor der absolvierten Fahrradprüfung (5. Schuljahr) den Schulweg zu Fuss oder mit dem Trottinett zurücklegen. Mehr zum Fahrrad klicke [hier]

Trottinett/Scooter
Sämtliche Scooter/Trottis sind ebenfalls in den Veloständern zu deponieren. Es hat dafür teilweise spezielle Abstellplätze. Für Diebstähle wird nicht gehaftet. Wir empfehlen daher auch die Scooter oder Trottis mit einem Schloss abzuschliessen.

Fahrbare Untersätze
Alles was rollt, wird im Schulhaus nicht benutzt.
Rollende Untersätze mit einem elektrischen Antrieb (z.B. Hoverboards, E-Boards, Segways) dürfen während der Unterrichtszeit auf dem Schulareal nicht gefahren werden.
Mehr zu den Schulhausregeln erfahren Sie unter folgendem [Link].



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